3.7.4. Der Privatkläger musste sich aufgrund seiner am 24. Juli 2019 erlittenen Schulterverletzungen am 2. Oktober 2019 einer Schulteroperation unterziehen (Operationsbericht act. 215). Den Akten sind in diesem Zusammenhang mehrere Arztzeugnisse zu entnehmen, mit welchen dem Privatkläger eine vollständige Arbeitsunfähigkeit attestiert wurde. Dr. I., welcher die Schulteroperation durchgeführt hatte, hielt mit ärztlichem Zeugnis vom 11. November 2019 eine vollständige Arbeitsunfähigkeit bis zum 30. Januar 2020 fest (act. 199).