3.7.2. Der Beschuldigte macht diesbezüglich geltend, dass die IV aufgrund des hohen Alters des Privatklägers pragmatisch entschieden habe. Die Ursache einer allfälligen Invalidität sei angesichts der Vielzahl umstrittener Diagnosen und Zusatzdiagnosen offen. Der Privatkläger gebe im Übrigen an, dass er weiterhin fahren könne (Berufungsbegründung S. 19).