3.6. Zusammenfassend ist als erstellt zu betrachten, dass der Privatkläger im Auftrag des Beschuldigten am 24. Juli 2019 auf dem Areal der C. Kies ablud und hierzu einen Kieshügel über eine dafür vorgesehene "Rampe" aus Kies befuhr. Als er die Kippmulde des Lastwagens anhob, kam er mit der über dem Kieshügel verlaufenden Hochspannungsleitung in Berührung, wodurch es zu einem Kurzschluss kam und kurzzeitig Strom durch den Lastwagen floss, was u.a zu einer heftigen Explosion führte, wobei der Privatkläger, welcher sich im Lastwagen befand, eine Rotatorenmanschettenläsion (Supraspinatus-/Infraspinatussubtotalläsion rechts mit schwerst ge-