Zudem lassen sich die vom Privatkläger geschilderten Beschwerden ohne Weiteres mit dem Ereignis vereinbaren. Auch wenn die Videoaufnahme keinen Ton aufweist, bestehen keine Zweifel daran, dass eine derart heftige Explosion mit einer massiven Druckwelle und einem sehr lauten Knall einhergeht, welcher geeignet ist ein Knalltrauma (https://flexikon.doccheck.com: Lärmtrauma, dass durch einen Knall ausgelöst wird) zu verursachen. Auch Dr. L. und Dr. H. zweifelten in keiner Weise am Vorliegen der vom Privatkläger geschilderten Beschwerden. Dr. L. beurteilte den Tinnitus vielmehr – wie erwähnt – als Folge des - 18 -