3.5.4.2. Der Privatkläger schilderte erstmals bei seinem Eintritt ins G. [Spital] eine Hörminderung und einen Tinnitus (Ohrgeräusche; dazu https://flexikon.doccheck.com). Es konnte weder eine Trommelfellläsion noch eine Hörminderung eruiert werden. Dennoch wurde der Verdacht auf ein Knalltrauma festgehalten (Bericht G. [Spital] act.