Die Ausführungen von Dr. K., dass Verletzungen an der Rotatorenmanschette über lange Zeit schmerzfrei bleiben und erst durch eine Belastung schmerzhaft werden könnten, können hingegen nicht unbesehen auf den vorliegenden Fall übertragen werden. Angesichts der regelmässigen körperlichen Belastungen des Privatklägers im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit (polizeiliche Einvernahme vom 10. Dezember 2019 act. 47; Protokoll HV act. 366) wären bei einer erheblichen vorbestehenden Schädigung der Sehnen der Rotatorenmanschette bereits früher deutliche Schmerzen und Bewegungseinschränkungen zu erwarten gewesen, welche dem Privatkläger die Ausübung seines Berufs erheblich erschwert hätten.