Der Privatkläger befand sich während der heftigen, auf der Videoaufnahme eindrücklich zu erkennenden Explosion im Lastwagen. Ob er mit dem Starkstrom selbst in Berührung kam oder dieser lediglich durch den Lastwagen floss, kann dabei offenbleiben, zumal er bereits aufgrund der heftigen Explosion enormen Energien ausgesetzt war. Die Einschätzungen von Dr. I., gemäss welchen beim Privatkläger zwar ein mildes subacromiales Impingement vorbestanden habe, die diagnostizierten erheblichen Verletzungen der Rotatorenmanschette jedoch auf das traumatische Ereignis vom 24. Juli 2019 zurückzuführen seien, erscheinen damit ohne weiteres nachvollziehbar.