vom 18. Mai 2020 an die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten als wahrscheinlich degenerativen Ursprungs beschrieben (act. 119). Während Dr. K. den fehlenden Raum zwischen Schulterdach und Humeruskopf indessen mit überwiegender Wahrscheinlichkeit als vorbestehende krankhafte Ursache für eine (möglicherweise schmerzfrei) vorbestehende chronische Reizung und Schädigung der Supraspinatussehne betrachtete, beschrieb Dr. I. das subacromiale Impingement indessen lediglich als eher mild und ging – auch nach Bekanntwerden des Umstands, dass der Privatkläger nicht aus dem Lastwagen gefallen ist – von einer traumatischen Ursache der Rotatorenmanschettenläsion aus (act. 119, Schreiben vom 26. Mai