Der Privatkläger verweist auf das Schreiben von Dr. I. vom 26. Mai 2021 (act. 393 f.), nach welchem es posttraumatisch durchaus möglich sei, dass die Erinnerung ausgelöscht werde (Berufungsantwort S. 6 und 12) und eine Rotatorenmanschettenläsion nicht unbedingt direkt nach dem Trauma zu einer Pseudoparalyse führen müsse (Berufungsantwort S. 10). Auch Dr. K. halte ein normales Verhalten nach einer traumatischen Rotatorenmanschettenläsion nicht für ganz unmöglich (Berufungsantwort S. 11). Dr. I. führe in seinem Schreiben vom 26. Mai 2021 aus, dass Stromschläge stärkste Muskelkontraktionen auslösen könnten.