Der Privatkläger verweist darauf, dass er durch den Vorfall einen Schock erlitten habe. Seine Verletzungen habe er erst später realisiert, worauf er die Notfallaufnahme aufgesucht habe. Da er sich die Schulterverletzung nicht habe erklären können, sei er in die – wie sich später herausgestellt habe – irrige Annahme verfallen, dass er aus dem Lastwagen geschleudert worden sei. Der Privatkläger verweist auf das Schreiben von Dr. I. vom 26. Mai 2021 (act.