Die pathologischen Veränderungen im rechten Schultergelenk seien aus seiner Sicht mit dem Beweisgrad der überwiegenden Wahrscheinlichkeit krankhaft degenerativer Art, wobei diese Veränderungen über Monate und Jahre asymptomatisch verlaufen können (aber nicht müssen) und anlässlich einer ungewöhnlichen Belastung, Bewegung oder starken Erschütterung erstmals symptomatisch werden können, ohne dass sie dadurch verursacht worden wäre. Ein Hämatom oder Schwellungszustände im Bereich der Supraspinatussehne, wie sie nach frischen Rupturen meist sichtbar seien, seien im MRT zudem nicht nachgewiesen.