Der Beschuldigte macht im Berufungsverfahren geltend, dass bereits im Bericht des J. [Spital] ein subacromiales Impingement als degenerative Vorerkrankung beschrieben worden sei. Zudem sei man zunächst fälschlicherweise davon ausgegangen, dass der Privatkläger beim zu beurteilenden Vorfall aus dem Lastwagen gefallen sei (Berufungsbegründung S. 11). Der Beschuldigte habe die Unterlagen dem beratenden Arzt der Haftpflichtversicherung, Dr. K., zukommen lassen. Es wird insbesondere auf folgende Ausführungen im Bericht von Dr. K. vom 10. Juli 2021 verwiesen: Das MRI zeige eine partielle transmurale Ruptur (= vollständiger Abriss;