(Engpasssyndrom; es kann zu mechanischer Irritationen und Einklemmung der subakromialen Strukturen [etwa der Rotatorenmanschettensehne] unter dem Schulterdach kommen; dazu act. 443) diagnostiziert und am 2. Oktober 2019 eine Schulteroperation durchgeführt (act. 200, 215 und 217). Gemäss Operationsbericht vom 3. Oktober 2019 und Arztbericht vom 11. November 2019 waren die Supra- und Infraspinatussehne weitgehend komplett ausgerissen (act. 200 f. und 215). 3.5.3.3. Das Vorliegen der ärztlich diagnostizierten Verletzungen der rechten Schulter des Privatklägers wird im Berufungsverfahren nicht in Frage gestellt. Bestritten wird hingegen, dass diese auf den Unfall zurückzuführen seien.