ein MRI der rechten Schulter durchzuführen. Weiter wurde der Verdacht eines Knalltraumas gestellt, wobei keine Hörminderung eruierbar gewesen sei (Bericht G. [Spital] vom 25. Juli 2019 act. 25 f.). 3.5.3. 3.5.3.1. Der Hausarzt des Privatklägers, Dr. H., überwies den Privatkläger am 21. August 2021 aufgrund massiver Schulterschmerzen an Dr. I., [Funktion] des J. [Spital] (act. 233).