3.5.2. Der Privatkläger begab sich nach dem Vorfall ins G. [Spital], wo er gemäss Bericht vom 25. Juli 2019 am 24. Juli 2019 notfallmässig stationär aufgenommen und am 26. Juli 2019 wieder entlassen wurde. Dem Bericht ist zu entnehmen, dass er über Schmerzen in der rechten Schulter, eine Hörminderung und Tinnitus geklagt habe. Es wurde von einer möglichen Teilruptur der Sehne des M. supraspinatus (Supraspinatussehne, Teil der sog. Rotatorenmanschette, act. 448; vgl. dazu anschaulich u.a. www.schulthess-kli- nik.ch) ausgegangen und empfohlen, bei Beschwerdepersistenz ein MRI der rechten Schulter durchzuführen.