3.4. Der den Akten beiliegenden Videoaufnahme (act. 59) sowie den Fotos (act. 60 ff.) ist zu entnehmen, dass der Privatkläger am 24. Juli 2019 mit seinem Lastwagen Kies auf dem Areal der C. ablud und hierzu den aufgeschütteten Kieshügel auf dem hierfür vorgesehenen Fahrweg (nachfolgend "Rampe") befuhr. Beim Anheben der Kippmulde kam es zu einer Berührung derselben mit der direkt über dem Kieshügel verlaufenden Hochspannungsleitung. Es kam (offensichtlich durch den Strom, der kurzzeitig durch den Lastwagen floss) zu einer massiven Explosion.