3.3. 3.3.1. Gemäss Anklage wurde der Privatkläger von der C. (deren Geschäftsführer und einziger Verwaltungsrat der Beschuldigte ist, act. 52, act.14 und www.zefix.ch) beauftragt, Kies auf dem firmeneigenen Depot abzuladen, wobei es bei der Ausführung dieses Auftrags zum Kontakt der ausgefahrenen Kippmulde des Lastwagens mit der über dem Kiesdepot verlaufenden Starkstromleitung gekommen sei. Der Beschuldigte, welcher für die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften und deren Überwachung zuständig sei, habe nicht für die Einhaltung und Überwachung der notwendigen Sicherheitsmassnahmen im Zusammenhang mit den Mindestabständen zur Hochspannungsleitung gesorgt.