3.3. Mit Eingabe vom 6. September 2022 verzichtete die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten darauf, einen Nichteintretensantrag zu stellen bzw. die Anschlussberufung zu erklären. 3.4. Mit Verfügung vom 28.September 2022 wurde im Einverständnis der Parteien die Durchführung des schriftlichen Berufungsverfahren angeordnet. 3.5. Mit Eingabe vom 28. November 2022 erstattete der Beschuldigte die Berufungsbegründung und hielt an den in der Berufungserklärung gestellten Anträgen fest. Die in der Berufungserklärung aufgeführten Beweisanträge stellte er hingegen nicht erneut. 3.6. Mit Eingabe vom 21. Dezember 2022 erstattete der Privatkläger die Berufungsantwort und beantragte: