2.4. Mit Eingabe vom 8. April 2022 meldete der Beschuldigte die Berufung an und hielt mit Eingabe vom 14. April 2022 an der Berufungsanmeldung fest. 3. 3.1. Nach Zustellung des begründeten Urteils am 15. August 2022 reichte der Beschuldigte mit Eingabe vom 31. August 2022 die Berufungserklärung ein und stellte die folgenden Anträge: "1. Der Beschuldigte sei vom Anklagevorwurf vollumfänglich freizusprechen. 2. Die Kosten des Verfahrens seien auf die Staatskasse zu nehmen. 3. Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolgen (zzgl. MwSt.) zu Gunsten des Beschuldigten."