3. Es sei davon Vormerk zu nehmen, dass sich diese Zivilklage einzig auf den Sachschaden am LKW beschränkt und weitere Forderungen (Erwerbsschaden, Haushaltsschaden, Genugtuung, etc.) vorbehalten bleiben und in einem separaten Zivilprozess geltend gemacht werden (Teilklage mit Nachklagevorbehalt). 4. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten des Angeklagten." 2.2.3. Der Beschuldigte beantragte: "1. Der Beschuldigte, Herr B., sei vom Anklagevorwurf vollumfänglich freizusprechen. -5-