2.2. 2.2.1. Am 5. April 2022 führte der Präsident des Bezirksgerichts Bremgarten die Hauptverhandlung durch, anlässlich welcher der Beschuldigte sowie der Privatkläger als Auskunftsperson befragt wurden. 2.2.2. Der Privatkläger stellte die folgenden Anträge: "1. Der Angeklagte sei der fahrlässigen Körperverletzung schuldig zu sprechen und hierfür angemessen zu bestrafen. 2. Der Angeklagte sei zu verpflichten, dem Zivilkläger den Betrag in der Höhe von Fr. 43'962.25 zu bezahlen, nebst 5% Schadenszins seit 24.07.2019.