2. 2.1. 2.1.1. Am 9. November 2021 wurde gestützt auf Art. 332 i.V.m. 316 StPO eine Vorverhandlung mit Vergleichsgesprächen durchgeführt, welche ohne Ver- -4- einbarung endete. Entsprechend dem übereinstimmenden Antrag der Parteien wurde das Verfahren gleichentags wegen fortdauernden aussergerichtlichen Vergleichsverhandlungen bis zum 31. Januar 2022 sistiert. 2.1.2. Nachdem der Privatkläger das Scheitern der aussergerichtlichen Vergleichsverhandlungen mitgeteilt hatte, wurden der Beschuldigte und der Privatkläger am 4. Februar 2022 zur Hauptverhandlung vom 5. April 2022 vorgeladen.