Ebenso war es für den Beschuldigten vorhersehbar, dass ein Stromschlag zu schweren Verletzungen des Privatklägers führen kann. Hätte der Beschuldigte entsprechend seiner Pflichten (Einhaltung und Überwachung der Sicherheitsvorschriften) dafür gesorgt, dass der verlangte Mindestabstand zwischen dem Lastwagen und der Starkstromleitung eingehalten worden wäre, hätte ein Stromschlag verhindert werden können und der Privatkläger wäre nicht schwer verletzt worden. Der Beschuldigte ist pflichtwidrig seinen Pflichten nicht nachgekommen." Die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten stellte die folgenden Anträge: