Für den Beschuldigten war vorhersehbar, dass durch das Hochfahren der Mulde der notwendige Sicherheitsabstand nicht mehr eingehalten wurde und es zu einem Kurzschluss resp. Stromschlag durch Lastwagen kommen konnte. Ebenso war es für den Beschuldigten vorhersehbar, dass ein Stromschlag zu schweren Verletzungen des Privatklägers führen kann.