Tatvorgehen: Auf dem Firmenareal betreibt die C. ein Kiesdepot. Dieses Kiesdepot ist variabel und kann sich betreffend Standort, Höhe und Form verändern. Zum Tatzeitpunkt war der Privatkläger von der C. beauftragt, Kies auf dem firmeneigenen Depot abzuladen. Am 24. Juli 2019 machte der Privatkläger insgesamt drei "Fuhren" und gegen 16:30 Uhr fuhr der Privatkläger die Rampe zum Kiesdepot hoch. Auf der Rampe angekommen, hob der Privatkläger die Mulde seines Kipplastwagens an.