1.2. Gegen den Strafbefehl erhob der Beschuldigte am 3. November 2021 Einsprache. 1.3. Die Staatsanwaltschaft hielt am Strafbefehl fest und überwies diesen am 28. Februar 2022 als Anklage an das Bezirksgericht Bremgarten. 2. 2.1. Am 29. April 2022 fand die Hauptverhandlung vor der Präsidentin des Bezirksgerichts Bremgarten statt. Diese erkannte gleichentags: 1. Der Beschuldigte wird schuldig gesprochen des Besitzes von Betäubungsmitteln gemäss Art. 19a Ziff. 1 BetmG. 2. 2.1. Der Beschuldigte wird gestützt auf Art. 106 StGB zu einer Busse von Fr. 200.00 verurteilt. 2.2. -3-