Das Obergericht entnimmt den Akten: 1. 1.1. Die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten erliess am 26. Oktober 2021 gegen den Beschuldigten einen Strafbefehl mit folgendem Sachverhalt: Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz (Art. 19a Ziff. 1 BetmG) Der Beschuldigte hat unbefugt Betäubungsmittel besessen, aufbewahrt, erworben oder auf andere Weise erlangt. Begangen: Ort: W., X-Strasse Zeit: Donnerstag, 27. August 2020, 17.00 Uhr