einer Busse von Fr. 300.00, ersatzweise 10 Tage Freiheitsstrafe, [in Rechtskraft erwachsen] verurteilt. 5.2. Die ausgestandene Untersuchungshaft von 68 Tagen (10. November 2019 bis 29. November 2019 und 3. Januar 2021 bis 19. Februar 2021) wird dem Beschuldigten auf die Freiheitsstrafe angerechnet. 6. [in Rechtskraft erwachsen] Es wird keine Landesverweisung angeordnet. 7. [in Rechtskraft erwachsen] Folgende beschlagnahmten Gegenstände werden eingezogen: - Minigrip mit Resten von Marihuana; - Betäubungsmittelpfeife. Die Staatsanwaltschaft trifft die sachgemässen Verfügungen.