eigenes Geschäft, war verheiratet und verfügte mit den drei Kindern über ein familiäres Netz) nicht von der Begehung neuer Straftaten abzuhalten. Positiv ist hingegen zu würdigen, dass sich der Beschuldigte einstweilen von seinem Drogenproblem lösen konnte, wobei sich angesichts seines langjährigen Drogenproblems und der nur vergleichsmässig kurzen Dauer seiner Drogenabstinenz erst noch zeigen muss, ob er sich nachhaltig wird bewähren können, was zu hoffen ist. Diese positive Entwicklung alleine begründet aber noch keine besonders günstigen Umstände.