Der Beschuldigte lebt getrennt von seiner Ehefrau, mit welcher er drei minderjährige Töchter hat. Eine Tochter, J._____, lebt mit dem Beschuldigten zusammen, zu den anderen beiden Töchtern pflegt er regelmässigen Kontakt (siehe dazu oben). Er war Geschäftsführer der K._____ GmbH und arbeitete nach deren Auflösung im Jahr 2019 als Teamleiter Montage in der L._____ GmbH seines Bruders, bis er sich wegen seines Drogenproblems und anderen psychischen Problemen in psychologische Behandlung begeben hat (GA act. 642, 648; vorinstanzliches Protokoll S. 15; Protokoll der Berufungsverhandlung S. 18).