4.5.5. 4.5.5.1. Der Beschuldigte rügt eine Verletzung des Beschleunigungsgebots und begründet dies damit, dass einerseits das erstinstanzliche Verfahren ab dem Zeitpunkt der Anklageerhebung am 20. September 2021 bis zur Zustellung des begründeten Urteils Ende August 2022 mit rund 11 Monaten, andererseits das Berufungsverfahren ab Berufungserklärung vom 12. September 2022 bis zur Berufungsverhandlung am 11. September 2023 zu lange gedauert hätten (vgl. Plädoyer der Verteidigung anlässlich der Berufungsverhandlung S. 6 f.).