Insgesamt ist unter Berücksichtigung des Strafrahmens von bis zu 3 Jahren Freiheitsstrafe und dem breiten Spektrum der davon erfassten Verletzungsfolgen und Handlungsweisen von einem noch leichten Verschulden und – bei isolierter Betrachtung – einer Einzelstrafe von 5 Monaten Freiheitsstrafe auszugehen. Im Rahmen der Asperation ist zu berücksichtigen, dass insofern ein Zusammenhang zur falschen Anschuldigung besteht, als dass der Beschuldigte im Zuge seiner Aussagen betreffend den Vorwurf der einfachen Körperverletzung B._____ zu Unrecht bezichtigt hat. Zu den Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz besteht hingegen kein Zusammenhang.