Für die einzelnen Abgabehandlungen, die mitunter aus den beiden am 1. und 8. November 2019 erfolgten Bezügen von je 50 Gramm Kokain gestammt haben, erscheint – bei isolierter Betrachtungsweise – Einzelstrafen für die Abgabe von jeweils rund 8 Gramm Kokain pro Treffen an andere Personen eine Freiheitsstrafe von jeweils 3 Monaten angemessen. Auch wenn sich die exakte Anzahl von Abgaben nicht eruieren lässt, ist gestützt auf die Aussagen des Beschuldigten, dass ca. 10 Gramm pro Abend bei den gemeinsamen Treffen konsumiert worden sind, bei einem zugestandenen Bezug von zwei Mal 50 Gramm von rund zehn Treffen auszugehen.