Der Beschuldigte hat angegeben, bei den Treffen zusammen mit seinen drei bis vier Kollegen jeweils ca. 10 Gramm geraucht zu haben. Auch wenn sich die effektiv weitergegebene Menge nicht exakt erstellen lässt und ein Teil davon auf den Beschuldigten zum Eigenkonsum entfallen ist, ist die von der Abgabe des Kokains ausgehende Gefährdung nicht zu bagatellisieren.