Gemäss eigenen Angaben des Beschuldigten hat er zwischen dem 18. Oktober 2019 und 10. November 2019 zu verschiedenen Zeitpunkten an verschiedenen Orten diversen Personen unbekannte Mengen Kokain abgegeben. Erstellt ist, dass er am 1. November 2019 und am 8. November 2019 je 50 Gramm Kokain erworben hat (UA act. 269, 271; Protokoll der Berufungsverhandlung S. 13). Der durchschnittliche Reinheitsgehalt hat im Jahr 2019 bei gehandelten Mengen von 50 Gramm 66.5% betragen (Statistik der SGRM für das Jahr 2019).