Der Beschuldigte habe D._____ das Handy seiner Tochter im Vertrauen übergeben, weil seines kaputtgegangen sei. Dieser habe es aber gegen Kokain eingetauscht, was schliesslich auch der Grund für seine Wut gegenüber D._____ gewesen sei (UA act. 136). Der Beschuldigte hielt sodann vor Vorinstanz und auch anlässlich der Berufungsverhandlung daran fest, dass D._____ ihm den Scooter-Schlüssel freiwillig als Pfand für das Handy überreicht habe bzw. selbst die Idee dafür gehabt habe (vorinstanzliches Protokoll S. 4; Protokoll der Berufungsverhandlung S. 11 f.).