2. 2.1. Gemäss Ziff. 1 der Anklageschrift vom 20. September 2021 wird dem Beschuldigten Raub und Freiheitsberaubung vorgeworfen, indem er am 10. November 2019 D._____ in der Wohnung von E._____ in R._____ unrechtmässig eingeschlossen und festgehalten haben soll. Nachdem er die Türe auf Intervention von E._____ und F._____ wieder geöffnet habe, habe er D._____ dazu unter Androhung von Gewalt genötigt, ihm die Schlüssel seines Scooters auszuhändigen. Unter dem Eindruck der zuvor erfolgten körperlichen Auseinandersetzung habe D._____ dem Beschuldigten die Schlüssel gegeben.