Die Berufung der Oberstaatsanwaltschaft richtet sich gegen die Höhe der vorinstanzlich ausgesprochenen Freiheitsstrafe und die nicht angeordnete Landesverweisung. Der die Berufungserklärung unterzeichnenden Staatsanwältin Dr. C._____ fehlte indessen die Vertretungsbefugnis, da für die Oberstaatsanwaltschaft nur gewählte Oberstaatsanwälte bzw. Oberstaatsanwältinnen und nicht bloss angestellte Staatsanwälte bzw. Staatsanwältinnen handeln dürfen (vgl. Entscheide des Obergerichts SBK.2022.326 und SBK.2022.328 vom 17. Februar 2023) und eine nachträgliche Erklärung durch einen Oberstaatsanwalt oder eine Oberstaat-