ausgesprochenen Freiheitsstrafe von 8 Monaten zu verzichten sei. Die Zivilforderung sei auf den Zivilweg zu verweisen und ausgangsgemäss seien dem Beschuldigten die Verfahrenskosten lediglich im Umfang von 30% aufzuerlegen und im Übrigen auf die Staatskasse zu nehmen. 2.3. Die Berufungsverhandlung fand am 11. September 2023 statt. Das Obergericht zieht in Erwägung: