nicht obligatorischen Landesverweisung sah das Bezirksgericht ab. Die Zivilklage von B._____ hiess das Bezirksgericht teilweise gut und entschied über die beschlagnahmten Gegenstände und die Kosten- und Entschädigungsfolgen. 2. 2.1. Mit Berufungserklärung vom 29. August 2022 beantragte die Oberstaatsanwaltschaft eine Erhöhung der ausgesprochenen Freiheitsstrafe auf 2 ½ Jahre sowie eine (nicht obligatorische) Landesverweisung von 10 Jahren.