1.2. Das Bezirksgericht Bremgarten stellte mit Urteil vom 7. April 2022 das Verfahren wegen unbefugten Konsums und Besitzes von Betäubungsmitteln im Zeitraum vom 31. Mai 2019 bis 10. November 2019 (Anklageziffer 3, 4 und 6) gestützt auf Art. 11 Abs. 1 StPO ein. Es sprach den Beschuldigten vom Vorwurf der Freiheitsberaubung, des Fahrens in fahrunfähigem Zustand und der versuchten Nötigung frei.