Andererseits droht ihm bei der bedingten Aussprache der vorliegenden Freiheitsstrafe von 18 Monaten bei einer erneuten Delinquenz zukünftig deren Vollzug, wovon eine positive Auswirkung auf seine Legalprognose zu erwarten ist. So gab er an, es wäre für ihn schlimm, wenn er ins Gefängnis müsste und seine Einstellung habe sich geändert, da er den Stress (Anmerkung: eines Strafverfahrens) nicht mehr möchte (Protokoll Berufungsverhandlung S. 12). Hierauf deutet auch sein Wohlverhalten seit der letzten Tatbegehung hin.