Er hat Schulden, zu deren Höhe er keine Angaben machen konnte. Seine sozialen Kontakte sind überschaubar und bestehen insbesondere aus den sporadischen telefonischen Kontakten zur Mutter, die nicht mehr in der Schweiz lebe; zum Vater bestehe kein Kontakt. Den Kontakt zu seinem früheren besten Kollegen, C., habe er gemäss eigenen Angaben eingestellt. Dem Beschuldigten wurde eine Beiständin bestellt, welche ihm bei allfälligen Problemen helfe und mit der er in regelmässigem Kontakt stehe. Zudem verbringe er den Donnerstag häufig in einem sogenannten Treffpunkt, wo er sich selbst mit diversen Aktivitäten beschäftigen könne.