eingeleitet worden sei. In ihrem Schreiben kommt die IV-Stelle Solothurn zum Schluss, dass es dem Beschuldigten aus gesundheitlichen Gründen aktuell nicht möglich sei, eine Ausbildung oder Erwerbstätigkeit aufzunehmen. Dies hat auch der Beschuldigte selbst anlässlich der Berufungsverhandlung so angegeben. Anstrengungen zur Absolvierung einer Ausbildung unternimmt er aktuell nicht, obwohl dies noch immer sein Wunsch sei. Er lebt von einer IV-Rente, daneben bezieht er Sozialhilfe (siehe oben). Er hat Schulden, zu deren Höhe er keine Angaben machen konnte.