Die aktuellen persönlichen Umstände des Beschuldigten sehen so aus, dass er keine Lehre absolviert hat und nicht berufstätig ist. Seine zwischenzeitliche Tätigkeit bei der F. Genossenschaft. in Gemeinde S., also einer Institution zur beruflichen und sozialen Eingliederung von Menschen mit einer gesundheitlichen Beeinträchtigung, hat er mittlerweile beendet. Gemäss dem Schreiben zur Zusprechung einer IV-Rente (Beilage Protokoll Berufungsverhandlung) hat es sich dabei um eine erneute berufliche Abklärung gehandelt, wobei sich jedoch diverse Einschränkungen gezeigt hätten, sodass die Abklärung abgebrochen und die Rentenprüfung - 19 -