Im Entscheid der Jugendanwaltschaft des Kantons Solothurn vom 2. Dezember 2015 ging es um verschiedene Vorwürfe, bei deren Begehung der Beschuldigte 16 Jahre alt war, es wurde ein bedingter Freiheitsentzug von 4 Wochen angeordnet. Nach dem Entscheid vom 2. Dezember 2015 hat sich der Beschuldigte weiter fast 5 Jahre lang wohl verhalten und ist am 23. August 2020 – neben dem mehrfachen Konsum von Marihuana – einmalig erneut strafrechtlich in Erscheinung getreten, wobei es sich um den ersten Vorfall nach Erwachsenenstrafrecht gehandelt hat. Seither hat er sich wiederum seit knapp 3 Jahren wohlverhalten.