3.7.2. Zur Legalprognose des Beschuldigten ist das Folgende auszuführen: Wie erwähnt sind aus der Vergangenheit zwei Strafverfahren nach Jugendstrafrecht bekannt (siehe dazu oben). Im ersten Urteil des Jugendgerichts des Kantons Solothurn vom 24. April 2013 ging es um einen einmaligen Vorfall im Juli 2011, bei dem es jedoch zu relativ schwerwiegenden sexuellen Handlungen, nämlich einem kurzen Eindringen des 12-jährigen Beschuldigten mit dem Penis in den After seiner 5-jährigen Schwester, gekommen ist.