Zu den persönlichen Verhältnissen des Beschuldigten ist zu sagen, dass er ledig und kinderlos ist und alleine in Gemeinde R. in einer Mietwohnung lebt. Er hat keine Ausbildung absolviert und ist aktuell nicht berufstätig. Aufgrund eines psychischen Gebrechens hat er am 18. März 2023 die schriftliche Zusicherung einer IV-Rente erhalten, womit seine finanzielle Situation vorerst (zumindest teilweise) gesichert erscheint; neben der vollen IV-Rente von monatlich Fr. 1'663.00 erhält er Sozialhilfe von rund Fr. 670.00 (siehe Beilagen Protokoll Berufungsverhandlung). Die genaue Diagnose bzw. die psychische Erkrankung des Beschuldigten ist dem Gericht nicht bekannt.