15 Abs. 1 JStG angeordnet worden, welche am 7. August 2018 aufgehoben worden ist. Weiter wurde er mit Urteil der Jugendanwaltschaft des Kantons Solothurn vom 2. Dezember 2015 wegen Sachbeschädigung, Beschimpfung, Gewalt oder Drohung gegen Behörden oder Beamte, Benützung eines Fahrzeugs ohne Fahrausweis i.S. des Personenbeförderungsgesetzes (mehrfache Begehung), Übertretung nach - 16 -