3.5. Hinsichtlich der Täterkomponente ist festzuhalten, dass der heute 23 Jahre alte Beschuldigte zwei Einträge im Strafregister hat (aktueller Strafregisterauszug). Er wurde mit Urteil des Jugendgerichts des Kantons Solothurn vom 24. April 2013 wegen sexueller Handlungen mit einem Kind verurteilt, wobei es sich um einen Vorfall im Juli 2011 gehandelt hat; der Beschuldigte war damals 12 Jahre alt. Dabei ist auf eine Strafe verzichtet und eine ambulante Behandlung nach Art. 14 JStG mit einer offenen Unterbringung nach Art. 15 Abs. 1 JStG angeordnet worden, welche am 7. August 2018 aufgehoben worden ist.